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Betriebliche Berufsunfähigkeits-Absicherung

Ihre Arbeitskraft ist Ihre Zukunft

Wenn diese nicht mehr zur Verfügung steht, kann das den Verlust des Lebensstandards bedeuten, und nahezu jeder vierte Arbeitnehmer wird im Laufe seines Berufslebens arbeitsunfähig.


Deshalb empfehlen Verbraucherschutzorganisationen den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die neben der Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen gehört.

Ein unterschätztes Risiko

Berufsunfähigkeit kann viele Ursachen haben: Nervenkrankheiten führen dabei mit Abstand die Liste der Ursachen an, gefolgt von Erkrankungen des Skelett und des Bewegungsapparates sowie Krebs und anderen bösartigen Geschwülsten. Unfälle, Erkrankungen des Herzens und des Gefäßsystems sowie sonstige Krankheiten schließen die lange Liste ab.

Was können Sie tun?

Als Mitarbeiter einer Sozialen Einrichtung erhalten Sie Sonderkonditionen in einem Spezial-Kollektivvertrag für die Berufsunfähigkeitsabsicherung in Form einer Direktversicherung, ohne ausführliche Gesundheitsprüfung.

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente löste im Januar 2001 die Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente ab. Die Berufsunfähigkeitsrenten werden seitdem nur noch Personen gewährt, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden. Stattdessen erhalten Sie die Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit, allerdings spürbar gekürzt im Vergleich zur alten Regelung.

Ab dem 02.01.1961 Geborene erhalten nur noch dann eine volle Erwerbsminderungsrente, wenn sie nur noch weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können. Die halbe Rente wird bei weniger als sechsstündiger Arbeitsfähigkeit pro Tag gezahlt. Dabei kann auch auf alle anderen Berufe verwiesen werden. Die Bezugnahme auf die bisherige Ausbildung und die ausgeübte Tätigkeit entfällt.

 

Für alle Betroffenen gilt: Gesetzlicher Versicherungsschutz besteht grundsätzlich nur dann, wenn in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt wurde.

Rechnen Sie unten selbst einmal nach, welche Vorteile sich daraus für Sie ergeben; Sie werden überrascht sein!

Anschließend können Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber einloggen und sich informieren, welche Details es zu wissen gibt und nach abgeschlossener Meinungsbildung eine Entscheidung treffen.

Für eine schnelle und übersichtliche Erläuterung sowie Musterberechnung setzen wir die Software von Deutsche Gesellschaft für Ruhestandsplanung ein.

Wir empfehlen zur besseren Darstellung die Ansicht auf einem Tablett oder PC-Bildschirm.

Besser also selbst vorsorgen! Simpel aber sicher!

Dieser Baustein kann unter Umständen nicht über den Arbeitgeber-Rahmenvertrag sondern nur direkt angeboten werden.

Für den Fall benutzen Sie bitte das Kontaktformular.

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