Betriebliche Todesfall-Abversicherung
Schützen Sie Ihre Liebsten
Der Verlust eines Partners oder Familienangehörigen ist tragisch. Häufig kommen neben den psychologischen Belastungen auch finanzielle Sorgen und Nöte hinzu. Die gesetzliche Absicherung in Form der sogenannten Witwen- oder Waisenrente soll dazu dienen, die Existenz des überlebenden Ehegatten, bzw. der Kinder zu sichern. Doch wann besteht überhaupt einen Anspruch darauf? Und wovon hängt die Höhe der Rente im Einzelnen ab?
Die kleine Witwenrente fällt - wie der Name schon sagt - recht karg aus. Von einer Sicherung der persönlichen Existenz kann kaum die Rede sein.
Voraussetzung:
Empfänger/in ist jünger als 45 Jahre,
nicht erwerbsgemindert und betreut keine unterhaltspflichtigen Kinder.
Rentenhöhe:
25% der Erwerbsminderungsrente bei Tod vor dem gesetzlichen Alters-Rentenbeginn für maximal 2 Jahre.
Große Witwenrente
Bei der großen Witwenrente sieht die Situation etwas günstiger aus, dennoch reicht die Höhe oft nur für das Nötigste.
Voraussetzung:
Empfänger/in ist älter als 45 Jahre,
oder erwerbsgemindert und betreut unterhaltspflichtige Kinder oder Kinder mit einer Behinderung.
Rentenhöhe:
55% der Erwerbsminderungsrente bei Tod vor dem gesetzlichen Alters-Rentenbeginn.
Kleine Witwenrente
Hat der Verstorbene bereits eine Alters- oder Erwerbsminderungsrente
bezogen, so ist für die Berechnung der Witwenrente deren Höhe
maßgeblich. Ansonsten entspricht der Rentenanspruch dem Anspruch auf
Rente wegen vollständiger Erwerbsminderung des Verstorbenen zum
Zeitpunkt seines Todes.
Diesen Anspruch kann man der jährlichen Renteninformation des
Verstorbenen entnehmen, welche durch die Deutsche Rentenversicherung
versendet wird. Für den Anspruch auf Rente wegen vollständiger Erwerbsminderung muss allerdings die Wartezeit von fünf Jahren in der
gesetzlichen Rentenversicherung des Verstorbenen erfüllt sein.